Hauptinhalt

Ausschüsse

Der Landespersonalausschuss hat, aufgrund § 22 Sächsische Laufbahnordnung i. V. m. der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die modulare Qualifizierung von Beamten der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene für Ämter der Besoldungsgruppe A 14 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (VwV A14-Qualifizierung), die Abnahme der mündlichen Prüfungsleistungen vorzunehmen. Mit der am 7. April 2016 durch den Landespersonalausschuss beschlossenen Verfahrensordnung über die Abnahme mündlicher Prüfungsleistungen zum Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Qualifizierung von Beamten der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene für Ämter der Besoldungsgruppe A 14 wurde das Verfahren der Prüfung festgelegt und am 9. Juni 2016 ein Unterausschuss eingerichtet. Die Verfahrensordnung wurde am 8. März 2018 neu gefasst (SächsABl. 2018 Nr. 18, S. 587).

Der Unterausschuss besteht aus drei ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Landespersonalausschusses. Der Unterausschuss führt mit dem Beamten, der zur Quailifizierung ansteht und dessen Unterlagen von seiner obersten Dienstbehörde vorgelegt wurden, ein Prüfungsgespräch. Im Ergebnis des Gespräches unterbreitet der Unterausschuss dem Landespersonalausschuss einen Vorschlag, ob das Prüfungsgespräch als bestanden oder nicht bestanden zu bewerten ist. Der Landespersonalausschuss entscheidet dann in der darauffolgenden Sitzung über den Vorschlag.

Dem Unterausschuss sind bis spätestens vier Wochen vor dem Termin der Prüfungsgespräche durch die oberste Dienstbehörde folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein vollständig ausgefüllter LPA-Antrag mit Unterschrift der obersten Dienstbehörde
  • die vollständige Personalakte
  • alle Nachweise für die Teilnahme an den einzelnen Modulen in Kopie
  • die Feststellung des erfolgreichen Ablegens der Leistungsnachweise (schriftliche Aufsichtsarbeiten in den Modulen F1 und F3) in Kopie und
  • die Abschlussbescheinigung über das erfolgreiche Absolvieren der modularen Qualifikation in Kopie.       

Der Unterausschuss kann weitere Unterlagen anfordern.

Nach Prüfung der Unterlagen führt der Unterausschuss mit dem Beamten ein Prüfungsgespräch, gegliedert in einen Sachvortrag und ein Gruppengespräch.

Im Ergebnis dieses Gespräches unterbreitet der Ausschuss dem Landespersonalausschuss einen Vorschlag. Über diesen Vorschlag berät der Landespersonalausschuss dann in der darauffolgenden Sitzung.
 

Zusammensetzung des Unterausschusses

Gemäß § 1 Abs. 2 und 3 der Verfahrensordnung über die Abnahme mündlicher Prüfungsleistungen zum Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Qualifizierung von Beamten der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene für Ämter der Besoldungsgruppe A14 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung vom 8. März 2018 (SächsABl. 2018 Nr. 18, S. 587) bestellt der Landespersonalausschuss die Mitglieder des Unterausschusses für die Dauer ihrer Amtszeit im Landespersonalausschuss. Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter aus dem Landespersonalausschuss vor Ablauf der Amtszeit aus, endet auch die Mitlgiedschaft im Unterausschuss. Anstelle des ausgeschiedenen Mitgliedes oder Stellvertreters ist für die restliche Amtszeit ein neues Mitglied oder Stellvertreter zu bestellen.

Der Landespersonalausschuss hat in seiner Sitzung 03/2022 am 1. September 2022 folgende Mitglieder des Unterausschusses und deren Stellvertreter bestellt:

Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Vorsitzender, Herr Dr. Erwin Wagner Frau Sybille Gedenk-Fleger
Stellvertretender Vorsitzender, Herr Thomas Rechentin Frau Barbara Lüke
Herr Ralph Burghart Herr Peer Oehler

Eine zwingende Vertretungsreihenfolge der Stellvertreter im Unterausschuss besteht nicht. Im Einzelfall kann der Unterausschuss ein oder zwei Beamte beiziehen. Diese sollen einer einschlägigen Fachverwaltung angehören und die Befähigung für die vom Bewerber angestrebte Laufbahn besitzen.

Prüfungsgespräche 2024

- werden zeitnah vor den Prüfungstagen bekannt gegeben -

 

 

Vorschriftentext

Das Verfahren wird derzeit überarbeitet.

    Hinweis: Bei anderen Bewerbern muss vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe die Befähigung für die Laufbahn, in der sie verwendet werden sollen, durch den Landespersonalausschuss festgestellt werden. Die Befähigung wird u. a. durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben.

    Rechtsgrundlagen

    zurück zum Seitenanfang