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Portalgrafik Landespersonalausschuss, Slogan: Leistung aus Verantwortung (Copyright: istock, fotolia, sk, smi, digitalstock)
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Landespersonalausschuss

Der Landespersonalausschuss ist eine unabhängige Stelle mit gesetzlich begründeten Entscheidungs-, Mitwirkungs- und Initiativrechten im Bereich des sächsischen Beamtenrechts. Seine Mitglieder werden von der Staatsregierung für die Zeit von drei Jahren berufen. Im Landespersonalausschuss sind sowohl die staatliche als auch die kommunale Verwaltung sowie die Gewerkschaften und Berufsverbände vertreten.

Die auf den folgenden Seiten bereitgestellten Informationen bieten den Behörden im Freistaat Sachsen notwendige und nützliche Hinweise und Grundlagen für die Antragstellung beim Landespersonalausschuss. Interessierte können sich allgemein über die Arbeit des Landespersonalausschusses sowie zum Beamtenrecht im Freistaat Sachsen informieren.